Spielrelevante Informationen
Spielrelevante Informationen
(§ 7 Abs. 1 S. 2 GlüStV) Stand 03.2023
1. Alle Kosten, die mit der Teilnahme veranlasst sind:
Mit der Teilnahme an einer Sportwette sind außer dem Wetteinsatz sowie der gesondert ausgewiesenen Steuer (5,3 % des Spieleinsatzes inkl. Steuer) keine weiteren Kosten verbunden. Eine Bearbeitungsgebühr fällt nicht an.
2. Die Höhe aller Gewinne:
Der maximale Gewinn in diesem Shop beträgt 250.000€
3. Wann und wo alle Gewinne veröffentlicht werden:
Ob Sie gewonnen haben, können Sie in der Wettvermittlungsstelle an der Kasse oder, soweit vorhanden, mittels eines Wettscheinprüfers abfragen. Den hierfür maßgeblichen Ausgang der bewetteten Sportereignisse können Sie aus den Medien, der Ergebnisanzeige in der Vermittlungsstätte, mittels eines Wettscheinprüfers (Wettterminal und Wettkasse) in der Vermittlungsstätte oder im Internet unter www.wettarena.de erfahren. Eine generelle Veröffentlichung von Einzelgewinnen findet nicht statt.
4. Der Prozentsatz der Auszahlungen für Gewinne vom Einsatz (Auszahlungsquote):
Der Prozentsatz der Auszahlungen für Gewinne vom Einsatz (Auszahlungsquote) liegt bei Einzelwetten üblicherweise in einem Bereich von 90 bis 96%, hierbei bleibt die Steuerbelastung unberücksichtigt. Die Steuer- oder sonstige Belastung (z.B. Gebühren) betragen in der Regel 5% des Gesamteinsatzes. Bei Kombinationswetten vermindert sich die Auszahlungsquote, ausgehend von derjenigen bei einer Einzelwette (a), entsprechend der Zahl der Kombinationen (Auszahlungsquote Zweierkombi: a², Dreierkombi a³ etc., Beispiel: Einzelwette a=9,6/10=96%, Zweierkombi: (9,6/10)²=92,16/100=92,16%, Dreierkombi (9,6/10)³=884,736/1000=88,4736 % etc.). Die durchschnittlichen Ausschüttungsquoten des gesamten Wettangebotes (ohne Berücksichtigung der Steuer- oder sonstiger Belastung) schwanken im Regelfall zwischen 70 % und 90 %“
5. Informationen zu den Gewinn- und Verlustwahrscheinlichkeiten:
Die Wahrscheinlichkeit, eine Sportwette zu gewinnen oder zu verlieren, ist abhängig von der Wahrscheinlichkeit, dass die Vorhersage zu den bewetteten Sportereignissen eintrifft. Die Wahrscheinlichkeit eines bestimmten Ausgangs eines Sportereignisses kann jedoch nicht im Voraus mathematisch exakt bestimmt werden. Sportexperten, Fans und Buchmacher bewerten die Stärke der verschiedenen Teams und Sportler in aller Regel nicht einheitlich und werden daher auch die Wahrscheinlich-keiten bestimmter Spielausgänge unterschiedlich bewerten. Mithilfe der Quote und des Quotenschlüssels (kalkulatorische Gewinnausschüttung vor Steuern) kann aber die konkrete Einschätzung des Buchmachers zur Wahrscheinlichkeit von Gewinn und Verlust in einem Prozentsatz ausgedrückt werden. Der Quotenschlüssel ist abhängig von der Art des Sportereignisses (z.B.: welche Liga). Mithilfe des Quotenschlüssels lässt sich die Gewinnwahrscheinlichkeit einfach mit der Formel p=a/q ausdrücken. Hierbei steht p für die Gewinnwahrscheinlichkeit, a für den Quotenschlüssel, und q für die Quote. Beispiel: a=0,9 (Ausschüttung 90 %), q=6. Gewinnwahrscheinlichkeit:15 % Bei Kombinationswetten ist von einer umso niedrigeren kalkulatorischen Gewinnaus-schüttung auszugehen, je mehr Wettereignisse kombiniert werden. Mithilfe der Quoten für alle möglichen Wettausgänge kann der Quotenschlüssel, also die kalkulatorische Gewinnausschüttung, berechnet werden: a= 1/(1/q1+1/q2+1/q3); hierbei steht a für den Quotenschlüssel, q1 für Quote Heimsieg, q2 für Quote Unentschieden, q3 für Quote Auswärtssieg. Beispiel: Quoten: Heimsieg 2,2 Unentschieden 3,25 Auswärtssieg 3,5 a=1/(0,455+0,308+0,286)=1/1,049=0,953, d.h. es werden 95,3 % der Einsätze (ohne Berücksichtigung der Steuer- oder sonstiger Belastungen) ausgeschüttet. Wahrscheinlichkeit Heimsieg: 0,455 / 1,049 = 43,4 % Wahrscheinlichkeit Unentschieden: 0,308 / 1,049 = 29,4 % Wahrscheinlichkeit Auswärtssieg: 0,286 /1,049 = 27,3 %“
6. Der Annahmeschluss der Teilnahme:
Wetten werden grundsätzlich bis zum Spielbeginn angenommen. Nach Spielbeginn werden Wetten nur dann angenommen, wenn sie als Live-Wetten gekennzeichnet sind.
7. Das Verfahren, nach dem der Gewinner ermittelt wird, insbesondere die Information über den Zufallsmechanismus, der der Generierung der zufallsabhängigen Spielergebnisse zu Grunde liegt:
Wetten werden grundsätzlich bis zum Spielbeginn angenommen. Nach Spielbeginn werden Wetten nur dann angenommen, wenn sie als Live-Wetten gekennzeichnet sind.
8. Wie die Gewinne zwischen den Gewinnern aufgeteilt werden:
Eine Aufteilung der Gewinne auf verschiedene Gewinner findet in der Sportwette nicht statt.
9. Die Ausschlussfrist, bis wann Gewinner Anspruch auf ihren Gewinn erheben müssen:
Soweit bei der Wettabgabe keine Kundenkarte verwendet wurde, ist der Gewinnanspruch innerhalb von 45 Tagen gegenüber dem Vermittler oder Veranstalter geltend zu machen. Bei der Verwendung von Kundenkarten verfallen Gewinne nicht, es gilt hier lediglich die gesetzliche Verjährung
Kontaktdaten I.B.C.
I.B.C. Sportsbetting Ltd.
Die registrierte Adresse der I.B.C. Sportsbetting Ltd. ist:
20, Lyons Range Court Flat NRU. 1 Bisazza, Silema SLM 1640, Malta
Email an: [email protected]
11. Das Datum der ausgestellten Erlaubnis:
Der I.B.C. Sportsbetting Ltd. wurde mit dem Bescheid vom 15. Dezember 2022 unter dem Aktenzeichen RPDA – Dez. III 34-73 c 38.01/87-2020/16 vom Regierungspräsidium Darmstadt eine Konzession zur Veranstaltung von Sportwetten im Internet und stationären Betrieb erteilt
Seit dem 01.01.2023 ist die zuständige Aufsichtsbehörde:
die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) Hansaring 15 | 06108 Halle (Saale) | [email protected] | +49 345 514 000

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