Allgemeine Geschäftsbedingungen  (AGB) der I.B.C. Sportsbetting Limited.


Inhaltsverzeichnis

 

1. Geltungsbereich der Parteien 

2. Registrierung und Identifizierung 

3. Erklärungen des Kunden 

4. Vertragsabschluss 

5. Kundenkarte 

6. Kunndenkonto 

7. Einzahlungen, Auszahlungen und Gewinne 

8. Spielerrelevante Informationen nach §7 GlüStV  

9. Cashout 

10. Unrechtmäßige Transaktionen/ Betrug/ Geldwäsche 

11. Verantwortliches Spielen

12. Wetten 

12.1. Wettabgabe, gültige und ungültige Wetten 

12.2. Beurteilung des Wettausgangs 

12.3. Kombinationswetten 

12.4. Livewetten

12.5. Regelungen für "Head to Head" ("Wer vor Wem?)

12.6. Besondere Regelungen für einzelne Sport- und Wettarten

13. Datenschutz 

14. Schadenersatz und Haftung

15. Abschlussbestimmungen 


 

1. Geltungsbereich und Parteien

(1) Die Firma I.B.C. Sportsbetting Limited., 20, Lyons Range Court Flat Nru.1 Triq Bisazza, Sliema SLM 1640, Malta (im Folgenden: „IBC“) ist ein konzessionierter Wettveranstalter und bietet unter der Marke Wettarena den Abschluss und die Vermittlung von Wetten auf Sportveranstaltungen an. 


(2) Diese AGB gelten für alle in Deutschland abgeschlossenen Wettverträge zwischen dem Spielteilnehmer („Kunde“) und der IBC. Wettvermittlungsstellen werden mit der Wettvermittlung beauftragt. Der Wettvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und der IBC als Wetthalter zustande. Die AGB werden per deutlich sichtbaren Aushang in der Wettvermittlungsstelle und auf der Webseite wettarena.de in der jeweils aktuellen Version veröffentlicht. 


(3) Der Kunde erkennt die AGB mit der Registrierung oder der Spielteilnahme ausdrücklich an und bestätigt, diese gelesen und verstanden zu haben. 


(4) Das Nichteinhalten der AGB kann zum Ausschluss, zum Widerruf, zum Schließen des Kontos, sowie zum Verlust der Geldbeträge oder gegebenenfalls zu rechtlichen Schritten führen. 


(5) IBC behält sich das Recht vor, Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen. Wenn der Kunde zum Zeitpunkt des Abschlusses des Wettvertrages oder innerhalb der gesetzlichen Frist der betreffenden Änderung nicht widerspricht, gilt dies als Zustimmung. 


(6) Diese AGB gelten für alle Abschlüsse von Wettverträgen im Internet und in Wettvermittlungsstellen. 


(7) Die Spielteilnahme des Kunden im Internet erfolgt grundsätzlich über ein gültiges und nicht gesperrtes Spielerkonto. Je nach landesrechtlichen Regelungen muss auch stationär ein Kundenkonto erstellt werden oder eine anonyme Wettabgabe ist erlaubt

 

2. Registrierung und Identifizierung

(1) Mit seiner Registrierung erkennt der Kunde die in der Filiale ausgehängten bzw. auf wettarena.de online verfügbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IBC in der jeweils gültigen Fassung an. Der Kunde akzeptiert darüber hinaus die in der Filiale veröffentlichte Hausordnung. Der Kunde bestätigt ferner, auf die Informationen gem. Art. 13 und 14 DSGVO, die in den Filialen ausgehängt sind und darüber hinaus auf der Website wettarena.de ersichtlich sind, hingewiesen worden zu sein und die Möglichkeit zur Einsichtnahme erhalten zu haben. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Registrierung bzw. Spielteilnahme. 


(2) Der Kunde erklärt, die für den Vertragsabschluss und die Nutzung erforderliche Rechts- und Geschäftsfähigkeit zu besitzen. Es dürfen sich nur natürliche Personen registrieren, juristischen Personen ist die Registrierung und Nutzung untersagt. 


(3) Für die Registrierung ist die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises nach § 12 Abs. 1 GwG erforderlich. Die personenbezogenen Daten und eine elektronische Kopie des Ausweisdokumentes werden gespeichert. Im stationären Bereich wird der Kunde vor Abschluss der Registrierung per Quittung wiederholt auf die Kenntnisnahme der AGB und die verlangte Richtigkeit persönlicher Daten hingewiesen. Mit seiner Unterschrift gilt die Registrierung als abgeschlossen und wird mit dem Erhalt einer Kundenkarte komplettiert. 


(4) Eingezahltes Guthaben muss mindestens einmal für die Platzierung von Wetten verwendet und damit umgesetzt werden, bevor eine Auszahlung möglich ist. Ausgezahlt werden nur Gewinne aus Wetten, die auf dem Konto gutgeschrieben wurden. 


(5) Um die Kundenkarte mit Funktion eines Kundenkontos verwenden zu können, ist es erforderlich, eine 4-stellige PIN zu hinterlegen. 


(6) Mit der Registrierung Online/Mobile wird für jeden registrierten Kunden ein Kundenkonto angelegt, in dem alle Einzahlungen, Einsätze, Gewinne und Auszahlungen gesondert verbucht werden. 


(7) Sollte die Identität des Kunden nicht bestätigt werden können, behält sich IBC das Recht vor, jegliche Transaktion für nichtig zu erklären, bis die Identität des Kunden bestätigt wurde. 


(8) Der Kunde erklärt, dass seine bei der Registrierung bekannt gegebenen Daten richtig sind und jede Änderung dieser Daten bekannt zu geben. IBC behält sich das Recht vor, diese Angaben jederzeit auf ihre Richtigkeit zu prüfen und im Falle falscher bzw. unvollständiger Angaben die Registrierung zu verweigern bzw. die Nutzung des Kundenkontos auch nachträglich mit sofortiger Wirkung zu sperren. Der Kunde wird für alle Schäden und Kosten haftbar gemacht, die aus falschen oder irreführenden Angaben oder Informationen entstehen. 


(9) Sollte zu irgendeinem Zeitpunkt festgestellt werden, dass der Kunde bei der Registrierung bzw. bei Änderungen seiner Daten unrichtige Angaben gemacht hat oder Wetten aus Ländern abgegeben wurden, welche ausdrücklich ausgeschlossen sind, ist IBC berechtigt, den Kunden von der Teilnahme am Angebot auszuschließen. IBC hat das Recht, alle bis zu diesem Zeitpunkt abgegebenen Wetten für ungültig zu erklären und das Vertragsverhältnis rückwirkend aufzulösen. In diesen Fällen steht dem Kunden lediglich ein Anspruch auf Rückerstattung der Einzahlungen. 


(10) Der Kunde gibt seine Einwilligung zu Identitäts-, Kreditwürdigkeits- und anderen Überprüfungsmaßnahmen seitens IBC, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Webseite und allen Produkten der IBC anfallen oder durch entsprechende gesetzliche Vorschriften und Regulierungen nötig sind und somit von entsprechenden Behörden verlangt werden können.


(11) Der Kunde willigt ein, allenfalls notwendige zusätzliche Daten im Rahmen von Überprüfungsmaßnahmen wahrheitsgetreu mitzuteilen und die erforderlichen Daten bereitzustellen. IBC ist befugt, ein IBC Kundenkonto so lange zu sperren oder dessen Nutzung einzuschränken, bis die entsprechenden Überprüfungsmaßnahmen abgeschlossen sind. 


(12) Die Teilnahme am Wettangebot der IBC ist nur Personen mit Wohnsitz in Deutschland erlaubt. Bei der Registrierung mit einem Lichtbildausweis eines anderen Landes, muss zusätzlich ein Wohnsitznachweis für Deutschland erbracht werden. 


(13) Mit Unterschrift bei der Registrierung bestätigt der Kunde, dass die vom Kunden als Wetteinsatz verwendeten Vermögenswerte nicht mit Rechten Dritter belastet sind und der Kunde ausschließlich mit eigenen Vermögenswerten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Wetten platziert. Darüber hinaus bestätigt der Kunde, dass diese Vermögenswerte nicht aus kriminellen Handlungen stammen und insbesondere nicht der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung dienen oder daraus herrühren. 


(14) In den Bundesländern, in denen im stationären Bereich anonymes Wetten gestattet ist, wird dieses von der IBC auch angeboten. Trotzdem muss sich beim Betreten der Wettvermittlungsstelle jeder Kunde mittels eines Lichtbildausweises identifizieren lassen, um zum einen im OASIS-Portal auf eine eventuelle Sperre geprüft oder gegebenenfalls einer Altersprüfung unterzogen zu werden. 


(15) Allen Angestellten der IBC sowie Franchisepartnern und deren Mitarbeitern ist es untersagt, im eigenen Interesse am Glücksspiel- und Wettgeschehen teilzuhaben oder im Austausch mit Kunden eine Wette zu platzieren.

 

3. Erklärungen des Kunden

(1) Der Kunde erklärt mit Abgabe der Wette:


1. das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter von 18 Jahren und die für den Abschluss erforderliche Rechts-, Geschäfts-, Einsichts- und Urteilsfähigkeit zu besitzen, 


2. nicht von IBC oder anderen Wettanbietern vom Wettangebot ausgeschlossen und nicht in der OASIS-Sperrliste gesperrt zu sein oder eine Sperre beantragt zu haben, 


3. zum Zeitpunkt der Wettabgabe nicht wegen Wett- oder Spielsucht therapiert zu werden, 


4. zum Zeitpunkt der Wettabgabe nicht unter Betreuung/Sachwalterschaft zu stehen oder nur eingeschränkt geschäftsfähig zu sein, 


5. dass die Mittel, mit denen er seinen Wetteinsatz bestreitet, aus keiner gesetzlich unerlaubten Handlung stammen und ihm zu seiner freien Verfügung stehen, 


6. die Wette im eigenen Namen und auf eigene Rechnung abzugeben und nicht im Auftrag oder im Verbund mit anderen zu spielen, 


7. vom Ausgang des der jeweiligen Wette zugrunde liegenden Ereignisses vor Vertragsabschluss keine Kenntnis zu haben und auf den Ausgang des der jeweiligen Wette zu Grunde liegenden Ereignisses keinen Einfluss ausüben zu können, 


8. dass er einen festen Wohnsitz in Deutschland besitzt, 


9. nicht unter Einfluss von Alkohol, anderen Rauschmitteln sowie wahrnehmungsbeeinträchtigenden Medikamenten zu stehen. Grundsätzlich ist der Konsum sowie der Ausschank von alkoholischen Getränken in allen Wettvermittlungsstellen untersagt

 

 

4. Vertragsabschluss

(1) Bei Abgabe der Wette an einer Wettkasse oder an einem Wettterminal kommt der Wettvertrag durch Annahmebestätigung eines vom Kunden abgegebenen Wettangebotes durch IBC zustande. Für die Auslegung des Vertragsinhaltes sind die Aufzeichnungen des Wetthalters maßgebend. Abgeschlossene Wettverträge in Form eines Wettscheins besitzen eine Wettschein-ID samt einer Sicherheitsnummer. Zahlungsquittungen oder auch Wettscheinduplikate besitzen diese nicht und dienen deshalb auch nicht als Nachweis. Eine Auszahlung kann in diesem Fall nicht erfolgen. 


(2) Wird eine Wette online, einschließlich aller mobilen Online-Angebote abgegeben, kommt der Wettvertrag durch Annahme mit Annahmebestätigung eines vom Kunden übermittelten Wettangebots auf wettarena.de durch IBC zustande. 


(3) IBC ist befugt, von sich aus Wetten mit Schreib-, Rechen-, Quoten- oder sonstigen Fehlern jederzeit, gegebenenfalls auch nach Abschluss eines Vertrages, zu berichtigen oder für ungültig zu erklären. Das Recht der IBC auf Anfechtung des betreffenden Wettvertrages wegen Irrtums nach § 119 BGB bleibt davon unberührt. 


(4) IBC ist jederzeit berechtigt, die Annahme von Wettangeboten ohne Angabe von Gründen zu verweigern, die Höhe der Wetteinsätze vor Annahme der Wettangebote zu begrenzen oder Quotenänderungen vor Annahme der Wette vorzunehmen. IBC hat das Recht, Kunden ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme am Angebot der IBC auszuschließen. Insbesondere und nicht abschließend erfolgt die Sperre bei Verdacht auf Spielsuchtgefährdung, einer Sperre im OASIS-Spielersperrsystem oder bei Hinweisen, die einen Verdacht auf Geldwäsche begründen können. Namentlich sei hier die Verschleierung des wirtschaftlich Berechtigten nach § 3 GwG genannt, die auch jegliche Art der Abtretung ausschließt. 


(5) Für die Auslegung des Vertragsinhaltes sind Wettscheine in Form von elektronischen Aufzeichnungen und des Terminal-Ausdrucks soweit vorhanden maßgebend. Durch die Wettabgabe bestätigt der Kunde die Richtigkeit des Wettscheins. Beanstandungen, die später als 10 Minuten nach Wettabgabe erfolgen, sind nicht zulässig und Änderungen am Wettschein systemseitig ausgeschlossen. Live-Wetten sind nicht stornierbar. 


(6) Ist das Ergebnis einer Wette nicht eindeutig bestimmbar, beispielsweise nach einem Spielabbruch, ist die Wette ungültig und der Wetteinsatz wird zurückgezahlt. 


(7) Ist der Kunde am Ausgang eines Wettergebnisses mittelbar oder unmittelbar beteiligt oder kann das Ergebnis selbst oder durch Dritte beeinflussen, so ist der Wettvertrag ungültig. (Franchiser und Dritte anderer Veranstalter) Erhält IBC hiervon zu einem späteren Zeitpunkt Kenntnis, kann IBC jederzeit Wetten stornieren, das Kundenkonto sperren sowie Ein- und Auszahlungen verweigern. IBC folgt der Verpflichtung, Spielmanipulationen mit den Daten der verdächtigen Wetten an Behörden und Verbände mitzuteilen. Besteht der Verdacht auf Manipulation bzw. Wettbetrug durch Wetteinsätze auf Wettereignisse mit ungewöhnlichem Ausgang oder hohen Auszahlungsergebnissen, Kombinationswetten auf ungewöhnliche Spiele bzw. Ligen, gestaffelte Wetten mit  gleichen oder auffällig abgewandelten Kombinationen oder Wetten, die auf eine Wettgemeinschaft schließen lassen und in zeitlichem und inhaltlichem Zusammenhang stehen, kann IBC die Wette stornieren oder die Auszahlung verweigern.


5. Kundenkarte

(1) IBC bestimmt die Nutzung von personalisierten Kundenkarten zur Wettabgabe auf Basis gesetzlicher Regelungen, welche sich abhängig von Bundesländern differenzieren. Je nach Ausführungsgesetz des Bundeslandes, ist eine Kundenkarte zur Wettabgabe durch die Landesgesetze verpflichtend.


(2) Die Ausgabe der Kundenkarte erfolgt nach der Identifizierung z.B. mittels zugelassenem Ausweisdokument. Der Kunde haftet bei Verlust und Weitergabe der Kundenkarte sowie für Verlust von Zugangsdaten zu seinem Kundenkonto. In diesen Fällen besteht keine Zahlungsverpflichtung seitens IBC. 


(3) IBC ist nicht zur Ausstellung einer Kundenkarte verpflichtet. IBC behält sich vor, die IBC-Kundenkarte aus wichtigem Grund zu sperren oder einzuziehen. Sperren aller Art sind deutschlandweit gültig. 


(4) Jeder Kunde darf nur genau ein Kundenkonto und mit einer zugeordneten Kundenkarte zur Verwaltung eigener Transaktionen einrichten. Bei Zuwiderhandlung werden sämtliche Konten des Kunden gesperrt. Jede missbräuchliche Verwendung der Kundenkarte (insbesondere die unzulässige Weitergabe an Dritte) und des IBC-Kundenkontos führt zur Sperrung des Kunden Die Kundenkarte und deren Daten sind nicht übertragbar. Bei missbräuchlicher Einrichtung oder Nutzung des IBC-Kundenkontos, welcher Art auch immer, haftet IBC nicht für die entstandenen Schäden und es erfolgt keine Gewinnauszahlung. 


(5) Der Kunde ist verpflichtet, die IBC-Kundenkarte und den PIN-Code sicher aufzubewahren. Verlust, Diebstahl oder Beschädigung sind ausnahmslos und umgehend bei der Filiale zu melden, in der die Kundenkarte erstellt wurde. Bei Diebstahl, Verlust, unsachgemäßer Behandlung oder Beschädigung der Kundenkarte besteht kein Anspruch auf Schadenersatz oder Neuausstellung gegenüber IBC. IBC haftet nicht für Schäden, welche mit dem Verlust der Kundenkarte oder des PIN-Codes einhergehen. 


(6) Im Fall des Einzuges bzw. der Sperre einer Kundenkarte werden vorhandene Guthaben – nicht jedoch Bonusguthaben – an den Kunden überwiesen, sofern IBC damit nicht gegen gesetzliche Verpflichtungen verstößt. 


(7) Die Wettabgabe erfolgt nach Bestätigung der Identität durch Vorlage der Kundenkarte, Vergleich mit dem gespeicherten Ausweisbild und / oder ggf. der Eingabe einer PIN, die bei Ausgabe der Kundenkarte festgelegt wurde. 


(8) IBC ist nicht zur Ausstellung einer Kundenkarte oder zur Einrichtung eines IBC-Kundenkontos verpflichtet. IBC behält sich vor, die Kundenkarte und/oder das IBC-Kundenkonto ohne Angabe von Gründen einzuziehen bzw. zu sperren.

 

 

6. Kundenkonto

(1) Die Buchung der Wetten, Gewinnen und Geldtransaktionen erfolgt über das ausschließlich in Euro geführte Kundenkonto. 


(2) Wettgewinne werden dem Kundenkonto nach endgültiger Bewertung der Spielereignisse automatisch gutgeschrieben. 


(3) Der Kunde kann jederzeit Teilbeträge oder das gesamte Guthaben seines Kundenkontos zur Auszahlung bringen lassen. Überschreitet das Guthaben eine Gesamtsumme von 2.000 €, kann IBC die Auszahlung z.B. auf ein festgelegtes Bankkonto des Kunden verlangen. 


(4) Wettgewinne werden dem Kundenkonto nach Bewertung der Spielereignisse gutgeschrieben. 


(5) Der bei der Registrierung angegebene PIN-Code ermöglicht nach erfolgreicher Identifizierung des Kunden die Kundenkarte für Wettabgaben, Einzahlungen auf oder Auszahlungen vom Kundenkonto zu verwenden. 


(6) Dem Kunden ist es verboten, Kundenkonten zu verkaufen, zu übertragen oder für oder von anderen Wettkunden zu erwerben. 


(7) Es ist unzulässig, Transaktionen auf IBC-Kundenkonten von anderen oder in Absprache mit Dritten über einen Strohmann durchzuführen beziehungsweise dritten Personen das IBC-Kundenkonto zur Verfügung zu stellen. Das IBCKundenkonto darf ausschließlich für eigene Wetten verwendet werden.


(8) Klargestellt wird, dass eine Verwaltung oder Veranlagung eingezahlter Guthaben in den Kundenkonten durch IBC nicht stattfindet. IBC wird nicht von seinen Kunden ermächtigt und beabsichtigt auch in keiner Weise, über das Guthaben selbständig zu verfügen. Das jeweilige Guthaben kann ausschließlich für Produkte und Dienstleistungen der IBC in Anspruch genommen werden. IBC ist kein Finanzinstitut und gewährt keine Zinsen auf Guthaben. 


(9) Finanzielle Mittel oder Guthaben auf dem IBC-Kundenkonto eines Kunden können nicht auf das IBC-Kundenkonto eines anderen Kunden übertragen werden. 


(10) Der Kunde darf, wenn er Ein- oder Auszahlungsmethoden verwendet, die einen spezifischen Kontoinhaber erfordern, nur Beträge aus Quellen, deren eingetragener Kontoinhaber er ist, auf sein IBC-Kundenkonto einzahlen. In Fällen, in denen IBC feststellt, dass der Name des Kontoinhabers von dem im IBC-Kundenkonto eingetragenen Namen abweicht, behält sich IBC das Recht vor, jede Einzahlung auf das IBC-Kundenkonto als ungültig zu betrachten und die Einzahlung zu stornieren. 


(11) Sollte IBC zu der Ansicht gelangen oder Grund zur Annahme haben, dass Guthaben eingezahlt werden, ohne die Absicht diese zu Wettzwecken zu nutzen, ist IBC berechtigt, das IBC-Kundenkonto zu sperren oder zu schließen und das Guthaben zurück zu überweisen. 


(12) IBC ist berechtigt, offensichtliche, auf Irrtum beruhende Fehler bei der Erstellung der IBC-Kundenkontoauszüge, richtigzustellen. 


(13) Bei der Verwendung des IBC Wett-Kontos werden sämtliche Wettgewinne dem IBC-Wettkonto gutgeschrieben. Geldbeträge/Wettgewinne, die einem IBC Wettkonto irrtümlich gutgeschrieben wurden, stehen dem Kunden nicht zur Verfügung. Transaktionen mit solchen Geldbeträgen können von IBC widerrufen, abgebucht sowie rückgängig gemacht werden, entweder zum entsprechenden Zeitpunkt oder nachträglich.

 

7. Einzahlungen, Auszahlungen und Gewinne

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen umfassen die Wett- und Sportregeln, die unter anderem die Dienste, die auf der Website oder in den Applikationen angeboten werden, die Spielregeln und die Bearbeitung der Wetteinsätze durch das Unternehmen regulieren. Mit der Annahme dieser Bedingungen erklären die Kunden, dass die Wettregeln und Vorschriften in der jeweils aktuellen Version gelesen, verstanden und angenommen wurden. 


(1) Einzahlungen auf Kundenkonten in Wettvermittlungsstellen erfolgen per Barzahlung. 


(2) Einzahlungen aus Kundenkonten im Internet erfolgen unbar entsprechend den auf der Webseite angegebenen Zahlungsverfahren. 


(3) Eine Verrechnung von Einzahlungen, Gewinnen und anderen Guthaben zwischen dem Online-Angebot und stationären Wettvermittlungsstellen ist nicht zulässig. 


(4) Kundenkonten dürfen ausschließlich zur Abwicklung von Wetten genutzt werden. 


(5) Die Nutzung des Kundenkontos als Durchlaufkonto ohne den Einsatz auf Wettereignisse ist unzulässig. 


(6) Die Auszahlung des Wettgewinnes an einer Wettkasse erfolgt ausnahmslos gegen Rückgabe des originalen Wettscheines. 

a) Abgeschlossene Wettverträge in Form eines Wettscheines besitzen eine Wettschein-ID samt einhergehender Sicherheitsnummer im Anschluss. 

b) Quittungen und Kopien besitzen besagte Sicherheitsnummer nicht und sind somit nicht zur Auszahlung von Gewinnsummen ausreichend. 

c) Die Sicherheitsnummer kann ausschließlich von Mitarbeitern der IBC sowie ihrer Franchisepartner und deren Mitarbeiter firmenintern angefordert werden. 


(7) IBC haftet nicht für den Verlust oder der Beschädigung (Zerstörung) des Wettscheins oder des Auszahlungstickets. Bei anonymen Wetten ist IBC nicht verpflichtet, die Berechtigung des Inhabers zur Auszahlung des Auszahlungstickets eines Wettterminals zu prüfen. 


(8) Werden Wettscheine einer stationären Wettkasse nicht innerhalb von 45 Tagen ab dem auf die Beendigung des Wettereignisses folgenden Tag vorgelegt, so erlischt der Anspruch des Kunden auf den Wettgewinn. 


(9) Die Auszahlung des Guthabens kann nur am Ort der Wettabwicklung bzw. der Wettvermittlungsstelle des stationären Kundenkontos erfolgen. 


(10) IBC kann sich die Auszahlung bis zu 10 Tage nach der Vorlage des Wettscheines bzw. des Auszahlungstickets vorbehalten.


(11) In jedem Fall kann die IBC die Auszahlung eines Wettgewinnes davon abhängig machen, dass der Kunde einen gültigen Lichtbildausweis oder anhand eines elektronischen Identitätsnachweises nach § 18 Personalausweisgesetz oder nach § 78 des Aufenthaltsgesetzes oder anhand sonstiger Dokumente, die nach § 12 Abs. 1 GwG zur Identifizierung zugelassen sind, vorliegen. 


(12) Der Zeitraum, in dem ein Wettschein nach Wettabgabe storniert werden kann, beträgt 10 Minuten. Dieser kann jederzeit vom Wetthalter geändert werden. Livewetten sind grundsätzlich nicht stornierbar. 


(13) IBC behält sich das uneingeschränkte Recht vor, Zahlungsmöglichkeiten in bestimmten Regionen und für bestimmte Kunden nach eigenem Ermessen einzuschränken. 


(14) Der Höchstgewinn pro Wettschein für alle Wettarten und der wöchentliche Höchstgewinn unabhängig von der Anzahl getätigter Wetten kann bis zu 250.000 Euro betragen. Gewinne oberhalb des Betrags von 250.000 Euro verfallen vollumfänglich. Entscheidend für die Berechnung des wöchentlichen Gesamtgewinns sind dabei die addierten Gewinne des Kunden. Der zulässige individuelle oder wöchentliche Höchstgewinn kann in einzelnen Wettvermittlungsstellen oder auch zeitweise im Internet unterhalb von 250.000 € liegen. Der Höchstgewinn wird auf dem Wettschein ausgewiesen und ist bindend. Der Kunde hat sich vor Wettabgabe über die Höchstauszahlungssumme selbstständig zu informieren. 


(15) Nicht personalisierte Wetten im Vertrieb über Wettvermittlungsstellen (sprich Wettscheine von Kunden ohne zugehöriger Kundenkarte oder Kundenkonto) sind ausschließlich von dem vorzuweisen, der sie bezahlte. Bei Verdacht, dass der Kunde nicht rechtmäßiger Eigentümer des Wettscheins ist, kann sowohl die IBC als auch der Wettvermittler die Auszahlung solange verweigern, bis die Berechtigung des Wettscheininhabers geklärt ist.


(16) Gewinnsummen, die den Betrag von 1.999,99 Euro überschreiten, können nicht ohne den Besitz eines Kundenkontos ausgezahlt werden. Dies gilt entsprechend der gesetzlichen Vorschriften unabhängig davon, ob der Wert von 2.000 Euro einzeln oder in Summe erreicht wird. Besteht die Vorahnung, der nicht personalisierte Kunde schreite über den täglich limitierten Gewinnbetrag von 1.999,99 Euro hinaus, steht es dem Mitarbeiter zu, weitere Transaktionen dieser Person für den restlichen Tag zu verwehren. 


(17) Die Ausweisdaten werden über das Kassensystem durch Registrierung und Ausgabe einer Kundenkarte vollständig erfasst und die zugeordneten Transaktionen überwacht. 


(18) Sollte der Kunde bei Auszahlungen keinen gültigen Lichtbildausweis vorlegen können, hat IBC das Recht, die Wette zu stornieren und den Wetteinsatz zurückzuerstatten. 

 

 

8. Spielrelevante Informationen nach § 7 GlüStV 

Spielrelevante Informationen wie:


1. Teilnahmekosten

2. Gewinnsumme 

3. Darstellung der Gewinne 

4. Auszahlungsquote 

5. Annahmeschluss einer Wette 

6. Gewinnermittlung 

7. Gutschrift der Wettgewinne 

8. Wettveranstalter 

9. Handelsregisternummer 

10. Wie kann der Spieler Beschwerden vorbringen? 

11. Datum der ausgestellten Erlaubnis 

sind jederzeit, falls nötig, vor und nach der Wettabgabe auf dem virtuellen Wettschein, im Kundenkonto und auf der Website einzusehen. Die Ergebnisse aller Wettereignisse werden nach offizieller Bewertung auf dem Onlineportal veröffentlicht. Für gegebenenfalls entstehende Rückfragen oder Beschwerden werden dem Kunden jederzeit und gut ersichtlich sowohl eine Kontaktmöglichkeit des Wetthalters als auch einer behördlichen Anlaufstelle zur Verfügung gestellt. 

 

9. Cashout

(1) Das sogenannte Cashout, also die Auszahlung auf vorzeitig beendete Wetten vor Eintritt des bewetteten Ereignisses, kann für ausgewählte Wettmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden. 


(2) Die Mindesthöhe des Cashout-Betrages wird zunächst auf 2 Euro netto (ohne Gebühren) festgelegt. IBC kann die Höhe des Cashout-Betrages jederzeit ändern, limitieren oder ganz einstellen. 


(3) Das Angebot der Cashout-Möglichkeit für Sport- und Wettarten bestimmt IBC in freiem Ermessen. 


(4) Der an der Kasse bzw. im Terminal oder im Internet angezeigte CashoutBetrag ist stets freibleibend und jederzeit frei veränderbar. Das Angebot wird durch den Wetthalter erst dann wirksam angenommen, wenn der CashoutBetrag im Wettsystem verbucht wurde. Die Bearbeitung des Cashout erfolgt zeitverzögert. Die Cashout-Möglichkeit kann auch für einen Teilbetrag des ursprünglichen Wetteinsatzes genutzt werden, die ursprüngliche Wette wird dadurch entsprechend reduziert. 


(5) Durch Abgabe des Cashout-Angebotes erklärt sich der Kunde einverstanden, die Wette vorzeitig ganz oder anteilig zu beenden. Ein Cashout oder teilweises Cashout kann nicht rückgängig gemacht werden.


(6) Der vom Wetthalter genehmigte Cashout wird erst mit Beendigung aller Wettereignisse und deren vollständiger Bewertung auf das Kundenkonto gutgeschrieben. Dies gilt sowohl für online, als auch für stationär getätigte Cashout-Aktionen in Form eines Wettscheines. 


(7) Wetten, die durch Cashout beendet wurden, werden nicht für Umsätze zur Erlangung Werbeaktionen, die mit bestimmten Umsatzvorgaben verbunden sind, angerechnet. Dies gilt bei teilweisem Cashout entsprechend anteilig. (8) In den nachstehenden Fällen ist ein Cashout ungültig und der Cashout-Betrag wird zurückgebucht: A. Wenn das Wettereignis nicht wie auf dem Wettschein angegeben stattfand B. Wenn ein offensichtlicher Quotenfehler bei der Wettabgabe vorlag C. Wenn zum Zeitpunkt des Cashout aufgrund eines technischen Defekts eine fehlerhafte Quote Grundlage der Cashout-Berechnung war 


(8) Ist ein Cashout aus technischen oder sonstigen Gründen nicht verfügbar, haftet der Wettveranstalter dafür nicht. In diesen Fällen werden die Wetten nach Maßgabe der Endergebnisse abgerechnet. 


(9) IBC übernimmt keine Haftung für Fehler im Hinblick auf Wetten und Einsätze, bei denen offensichtliche Fehler zu Quoten/Handicaps/über-unterAngaben/Cashout-Betrag vorliegen. 


(10) IBC übernimmt keine Haftung, wenn ein Abrechnungsbetrag falsch berechnet oder ausbezahlt wird. Dies schließt auch Wetten ein, die mit der Cashout-Option vollständig ausgewertet werden. 


(11) Sollte vor dem Start einer Veranstaltung, während oder nach einer Veranstaltung ein offensichtlicher Fehler festgestellt werden, behalten vorzeitig ausgewertete Wetten, deren Cashout-Betrag inkorrekt ist (aufgrund einer falschen Quote, auf welcher der Betrag basierte), ihre Gültigkeit und werden mit dem korrekten Betrag erneut ausgewertet. Wenn eine Wette nach einem inkorrekten Ergebnis mit der Cashout-Option ausgewertet wurde, wird die Wette zum korrekten Ergebnis erneut ausgewertet.

 

10. Unrechtmäßige Transaktionen/Betrug/Geldwäsche

(1) IBC behält sich das Recht vor, Wettverträge zu stornieren und Kundenkonten zu sperren, falls IBC von Vollzugs- oder Aufsichtsbehörden dazu aufgefordert wird. 


(2) Erkennt IBC trotz entsprechender Vorsichts- und Abwehrmaßnahmen einen Verstoß gegen die Bestimmungen des Geldwäschegesetzes, anderer gesetzlichen Bestimmungen, betrügerische, illegale oder rechtswidrige Sachverhalte im Rahmen der Wettvermittlung, so kann IBC den Wettvertrag in eigenem Ermessen kündigen oder stornieren und Kundenkonten sperren. 


(3) IBC behält sich das Recht vor, strafrechtliche Verfolgung sowie zivile Schadenersatzklagen wegen betrügerischen Aktivitäten anzustrengen. IBC behält sich das Recht vor, Kunden, die an jedweder Form von betrügerischen Aktivitäten oder verdächtigen Transaktionen beteiligt sind, den entsprechenden Behörden zu melden. Transaktionen können nachträglich über längere Zeiträume  geprüft werden, um Geldwäsche und die Finanzierung terroristischer Aktivitäten zu unterbinden. 


(4) Es ist unzulässig, identische Wetten abzugeben. Identische Wetten sind zum Beispiel gestaffelte Wetten mit gleichen oder auffällig abgewandelten Kombinationen. Identische Wetten können nach Überprüfung des jeweiligen Einzelfalles durch den Wettveranstalter storniert werden. Die Entscheidung über die Stornierung der identischen Wetten liegt im Ermessen des Wettveranstalters. 


(5) Auffällige Transaktionen sind entsprechend der Vorgaben des § 11 GwG zusammen mit den Kundendaten an die zuständige Behörde zu melden. 


(6) IBC behält sich das uneingeschränkte Recht vor, die Wettabgabe oder die Auszahlung auf Wettereignisse in einzelnen Wettvermittlungsstellen per Aushang an der Wettkasse nach eigenem Ermessen einzuschränken, wenn Verdacht auf Betrug oder Wettmanipulation besteht. 


(7) Bei Verdacht, dass der Wettscheininhaber nicht rechtmäßiger Eigentümer des Wettscheins ist, kann sowohl die IBC als auch der Wettvermittler die Auszahlung solange verweigern, bis die Berechtigung des Wettscheininhabers geklärt ist. 


(8) Dem Kunden ist jede Form betrügerischer Aktivitäten strengstens untersagt. Betrügerische Aktivitäten umfassen insbesondere nicht nur den Diebstahl von Kreditkarten, die Verwendung unzulässiger Software-Tools, den Transfer finanzieller Mittel auf Konten anderer Kunden, Fälschung, betrügerische Absprachen sowie die Angabe falscher Daten bei der Anmeldung oder bei einer späteren Abfrage persönlicher Informationen. Diese Aufzählung ist nur exemplarisch und definiert daher die betrügerischen Aktivitäten nicht abschließend.

 


11. Verantwortliches Spielen

Allen Kunden der IBC sollte bewusst sein, dass verantwortungsvoll mit den Einsätzen umgegangen werden muss. Es ist wichtig, dass Nutzer verstehen, dass die IBC lediglich Wetten auf Sportereignisse anbietet, diese Ereignisse jedoch nicht beeinflussen kann. Auch gibt es beim Wetten keinen Zufallsgenerator, der einen Wettausgang bestimmt. Es obliegt den Nutzern, auf welchen Ausgang gewettet wird und ob dadurch ein positives Ergebnis zustande kommt. 

Die IBC engagiert sich unterstützend für verantwortliches Wetten durch die Förderung des Bewusstseins für problematisches Spielverhalten und die Verbesserung von Prävention, Intervention und Behandlung. Die Grundsätze der IBC zum verantwortungsvollen Spielen dokumentieren unser Engagement für die Minimierung der negativen Auswirkungen problematischen Spielverhaltens und die Förderung von verantwortungsvollen Spielpraktiken. 

Die IBC verwendet das Sperrsystem „OASIS“, welches vom Regierungspräsidium Darmstadt verwaltet wird. Die Mitarbeiter der IBC-Wettvermittlungsstellen und auch auf unserer Website werden jeden Kunden bei nachfolgenden Vorgängen mit der OASIS Sperrdatei abgleichen, um sicherzustellen, dass niemand eine Wette abgeben kann, der in dieser zentralen Sperrdatei registriert ist: 


- bei Betreten der Wettvermittlungsstelle (ggf. mehrfach täglich) 

- bei der Registrierung einer Kundenkarte oder eines Kundenkontos 

- bei Online-Login


Gelistete und gesperrte Spieler können bei der IBC keine weiteren Aktivitäten ausführen, wenn sie in der zentralen Sperrdatei OASIS registriert sind. Spieler können sich selbst jederzeit eine zeitlich unbegrenzte Spielsperre mit einer Mindestdauer von 3 Monaten einrichten. Die entsprechenden Einstellungen können online bzw. durch Mitteilung an den Support oder den geschulten Mitarbeiter an der Kasse in der Wettvermittlungsstelle vorgenommen werden. Dazu muss ein vorgeschriebenes Formular zur Selbstsperrung ausgefüllt und unterschrieben werden. Die Aufhebung einer Sperre ist nur auf schriftlichen Antrag beim Regierungspräsidium Darmstadt der gesperrten Person möglich. Dies gilt auch dann, wenn bei Beantragung der Sperre für deren Laufzeit eine bestimmte Frist genannt wurde. Der Antrag kann frühestens nach Ablauf der Frist gestellt werden. Wird kein Aufhebungsantrag gestellt, endet die Sperre nicht. Der Antrag zur Aufhebung der Spielersperre ist bei der für die Führung der Sperrdatei zuständigen Behörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt, zu stellen. Es genügt die Weiterleitung des Antrags durch einen Vermittler. Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen können Spielersperren nicht aufheben. 

 

12. Wetten

12.1. Wettabgabe, gültige und ungültige Wetten

(1) Die IBC bestimmt das Wettereignis, auf dessen Eintritt gewettet werden kann und behält sich das Recht vor, jederzeit Wettereignisse und Wettarten aus dem Programm zu nehmen oder zu sperren. Der Wetthalter oder die Wettvermittlungsstelle ist jederzeit berechtigt, die Annahme von Wettangeboten ohne Angabe von Gründen zu verweigern, die Höhe des Wetteinsatzes zu begrenzen und Quotenänderungen und andere Limitierungen auch für einzelne Wetten und Kunden festzulegen. 


(2) Bei Spielen mit Heimrecht (Ligaspiel, Pokalspiel, internationaler Wettbewerb, etc.) ist die an erster Stelle auf dem Wettschein genannte Mannschaft stets die Heimmannschaft. Bei Turnieren gilt diese Regelung nicht, hier tritt auch die gastgebende Mannschaft ohne Heimrecht an. Trägt die Mannschaft mit Heimrecht das Spiel z.B. auf einer anderen Sportanlage aus, behalten alle Wetten ihre Gültigkeit, es sei denn, das Heimrecht wurde vom zuständigen Verband gedreht. 


(3) Alle Zusatzinformationen – wie z.B.: Spielzeit, Spielstand, Spielart, Spielort, Renndistanzen, Statistiken, Tabellen, Livescores etc. – sind ohne Gewähr und haben keinen Einfluss auf die Bewertung der Wetten. 


(4) Für die Wettabgabe können vom Kunden die ausgelegten Wettkarten verwendet werden. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit der ausgefüllten Wettkarte. Die Kassenkraft darf die Wette nicht ändern. Sollte die Kassenkraft auf Wunsch des Kunden eine Änderung unterschiedlicher Art vornehmen, trägt der Kunde die alleinige Verantwortung dafür. Ansagewetten jeglicher Form sind strengstens untersagt. Dazu gehören Wünsche zur Wettabgabe, die schriftlich sowie telefonisch (z.B. per SMS, E-Mail, WhatsApp) oder mit Hilfe anderer technischen Mittel an die Kassenkraft übermittelt oder gezeigt wurden. Die Kassenkraft trägt keinerlei Verantwortung für fehlerhafte Eingaben, unbedeutend aus welchem Grund diese zustande kommen. In jedem Fall hat der Kunde die gespeicherte Wette unmittelbar zu bezahlen. 


(5) Bei Abgabe der ausgefüllten Wettkarte durch den Kunden an die Kassenkraft hat diese zudem das Recht, auch bereits die Bezahlung der Wette entgegenzunehmen. Die Kassenkraft kann bei einer Weigerung des Kunden die Annahme der Wette ohne weitere Erklärung ablehnen. 


(6) In nachstehenden Fällen ist die Wette ungültig bzw. gilt der Wettvertrag nachträglich als einvernehmlich aufgehoben und zwar mit der Rechtsfolge, dass der Wetteinsatz an den Wettkunden zurückzuzahlen ist: 


a) Wenn das Wettereignis nicht wie im Wettprogramm angegeben stattfindet (falscher Teilnehmer, keine Quote angegeben). 

b) Wenn der Wettabschluss nach dem tatsächlichen Beginn des der Wette zugrundeliegenden Wettereignisses stattfindet und es sich nicht um Langzeitwetten auf Sieger oder Live-Wetten handelt, die nach Beginn eines Ereignisses abgeschlossen werden können. 

c) Wenn ein Wettereignis nicht stattfindet, ohne dass zum Zeitpunkt der Absage bereits ein Ersatztermin innerhalb von 24 Stunden des ursprünglichen Beginns des Wettereignisses feststeht, das Wettereignis jedoch nicht im Rahmen einer Turnierveranstaltung nachgetragen wird. 

d) Wenn das Wettereignis abgebrochen wird, ohne dass innerhalb von 24 Stunden eine offizielle Wertung erfolgt. 

e) Wetten, deren Wettinhalt bereits vor dem Spielabbruch entschieden wurden (über-unter, 1. Halbzeit, Satzwetten, erstes Tor, etc.), sind von dieser Regelung ausgenommen und werden gewertet. 

f) Wenn ein offensichtlicher Quotenfehler (z.B. vertauschte Quoten, versetzte Kommastelle, etc.) vorliegt. Dies trifft zu, wenn eine Quote zum Zeitpunkt der Wettabgabe im Vergleich zum Marktdurchschnitt aller anderen Wettanbieter offensichtlich erkennbar zu hoch oder zu niedrig lag. 

g) Wenn zum Zeitpunkt der Wettannahme aufgrund eines technischen Defektes auf Seiten des Wetthalters oder eines Dritten, dessen sich der Wetthalter zur Erfüllung seiner Aufgaben bedient, eine fehlerhafte Quote oder Wettart Grundlage des Wettvertrages wird. 

h) Wenn der Wettabschluss nicht entsprechend dieser AGB stattfindet. 

(7) Eine Wettabgabe, die eine frühere oder spätere Bezahlung mit dem Mitarbeiter vereinbart, ist untersagt.


12.2. Beurteilung des Wettausgangs

(1) Für die Beurteilung des Wettausgangs gelten folgende Regelungen: 


b) Maßgebend ist das Ergebnis nach Ende der regulären Spielzeit eines Events. Etwaige Verlängerungen oder Elfmeterschießen usw. haben daher keinen Einfluss auf den Wettvertrag, außer die Vertragsteile haben davon Abweichendes durch Vermerk in den Aufzeichnungen von IBC (z.B.: Europacup – Aufstiegswette, „wer kommt weiter“, „inkl. Verlängerung“) vereinbart.

c) Wetten auf Basketballspiele, Baseballspiele, sowie American Footballspiele werden mit ihrem Resultat auch nach einer etwaigen Verlängerung gewertet. 

d) Finden zwei oder mehrere Wettbewerbe derselben Art an einem Ort statt, so gelten alle Wetten, die vor Beginn des ersten Ereignisses abgeschlossen wurden, nur für das erste Ereignis, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. 

e) Bei „toten Rennen“ (zwei oder mehrere gleich platzierte Teilnehmer) werden die Auszahlungen entsprechend geteilt (z.B.: Wetteinsatz 100, Quote auf den Sieger: 1,8, ergibt eine Wettauszahlung von 180, bei zwei Siegern beträgt die Auszahlung daher 90, bei drei Siegern 60). Ausnahme: „Head-to-Head“ („Wer vor Wem“) Wetten (siehe Regeln zu „Head-to-Head“). 

e) Bei Turnieren mit KO-System in Einzelsportarten (Tennis, Darts, Snooker, etc.) werden bei Aufgabe (egal zu welchem Zeitpunkt eines laufenden Spiels) oder Nichtantritts eines Spielers (Verletzung, etc.) werden alle auf dieses Spiel abgegebenen Wetten mit gewonnen 1,0 bewertet. Dabei ist es unerheblich, wer zur nächsten Runde antritt. Wetten, deren Wettinhalt bereits vor dem Spielabbruch entschieden wurden (über-unter oder Sieger 1. Satz, etc.) werden in jedem Falle gewertet. 

f) Findet das Wettereignis nach Maßgabe dieser AGB statt, und tritt ein Teilnehmer oder eine Mannschaft zu einem Wettbewerb nicht an, so bleibt der Wettvertrag aufrecht („play or pay“); dies bedeutet, dass eine auf einen Nichtteilnehmer oder auf eine nicht teilnehmende Mannschaft platzierte Wette für den Kunden als verloren gilt.




12.3. Kombinationswetten

(1) Werden mehrere Wettereignisse in einer Wette kombiniert („Kombinationswette“), gilt folgendes: 


a) Wird mindestens ein Ereignis abgesagt, abgebrochen oder findet aus sonstigen Gründen nicht statt, ohne dass ein Nachtrag beziehungsweise eine offizielle Wertung erfolgt, so wird dieses Wettereignis mit der Quote 1,0 gewertet. Das gilt auch für beendete Tennisspiele, wenn ein Tennisspieler zum Spiel nicht angetreten ist, ein Tennisspieler disqualifiziert wird oder nur der erste Satz beendet wurde. 

b) Werden alle Wettereignisse abgesagt, abgebrochen oder finden aus sonstigen Gründen nicht statt, ohne dass eine offizielle Wertung erfolgt, wird der Wettvertrag rückwirkend aufgehoben und der Wetteinsatz zurückgezahlt. Das gilt auch für beendete Tennisspiele, wenn ein Tennisspieler zum Spiel nicht angetreten ist oder ein Tennisspieler disqualifiziert wird. 

c) Bei allen Spezialwetten gilt, falls nicht anders angegeben, das Ergebnis nach der regulären Spielzeit. Zur Bewertung aller Sportarten und den dazugehörigen Spezialwetten wird jeweils die offizielle Verbandsseite herangezogen. 


(2) Die maximale Ereignisanzahl einer Kombinations- oder Systemwette liegt bei 20 Ereignissen (in Folge auch Events) pro Wettschein. Zu Abweichungen kann es in folgenden Fällen führen:


(a)Sportereignisse, in denen die Spielklasse (Liga), eine Mannschaft, ein Verein oder der Einzelsportler als nicht ausreichend konkurrenzfähig oder gar niederklassig eingestuft wird, sind einer Mindestereignisanzahl von 3 Events pro Wettschein ausgesetzt. 

(b)Niederklassige sowie Ereignisse, welche eine erhöhte Nachfrage aufbringen, können vom Wetthalter im freien Ermessen limitiert werden. Limitierte Events sind nicht kombinierbar. 


12.4. Livewetten

(1) Livewetten oder auch sogenannte In-Play-Wetten werden auf vom Wetthalter bestimmte Events angeboten und können über die gesamte oder lediglich Teile der Laufzeit angeboten werden. Es handelt sich um eine Livewette, wenn das Event bei Wettabgabe bereits gestartet ist. Kombinations- und Systemwetten gelten als Livewette, wenn mindestens ein Teil davon eine Livewette ist. 

(2) Das Angebot von Livewetten kann vom Wetthalter jederzeit ohne Angabe von Gründen verändert und die Wettabgabe gesperrt werden. 

(3) Die Gültigkeit der Livewette ist gänzlich unabhängig davon, ob es eine Liveübertragung des Ereignisses gibt, da IBC keinen Einfluss auf die Übertragung von Ereignissen hat. Alle Wetten werden nach Ende des Events nach Vorliegen eines offiziellen Ergebnisses bewertet. 

(4) Falls ein Spiel abgebrochen wird, behalten alle bereits bewerteten Wetten ihre Gültigkeit. 

(5) Die Stornierung einer Live-Wette ist nicht möglich. 

(6) Alle abgegebenen, noch nicht bewerteten Wetten, behalten ihre Gültigkeit, falls: 

a) zum Zeitpunkt des Abbruchs bereits ein Termin zur Fortsetzung für dieses Wettereignis feststeht, der innerhalb der folgenden 24 Stunden, gerechnet vom ursprünglich vorgesehenen Beginn des Wettereignisses liegt, oder 

b) das Wettereignis im Rahmen einer sportlichen Turnierveranstaltung (z.B.: Tennisturnier, etc.) fortgesetzt wird. 

c) Falls zum Zeitpunkt des Abbruchs kein neuer Termin zur Fortsetzung feststeht bzw. vorgesehen ist, werden Wetten, deren Ausgang noch nicht endgültig feststeht, mit 1,0 gewertet. 

d) Falls ein Spiel nicht innerhalb von 24 Stunden fortgesetzt, sondern zu einer späteren Zeit neu ausgetragen wird, behalten alle schon bewerteten Wetten ihre Gültigkeit. Die noch nicht bewerteten Wetten werden mit 1,0 gewertet. 


(7) Alle Zeitangaben beziehen sich auf die Mitteleuropäische Zeit (MEZ). 

(8) Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, werden mit Quote 1,0 bewertet. 

(9) IBC behält sich das Recht vor, Wetten, die im Zeitraum von spielentscheidenden Situationen abgegeben werden (Elfmeter, Rote Karte, Entscheidungsänderungen von Schiedsrichtern oder Videoschiedsrichtern usw.), mit Quote 1,0 zu bewerten.


12.5. Regelungen für „Head-to-Head“ („Wer vor Wem“)

(1) Als Sieger wird der Teilnehmer gewertet, der im offiziellen Ranking den besseren Platz belegt. Sollte ein Teilnehmer vorzeitig im Wettbewerb ausfallen, sind die Wetten auf diesen Teilnehmer verloren und der andere wird als Sieger gewertet. 

(a) Wenn einer oder beide Teilnehmer nicht am Wettbewerb oder Turnier teilnehmen, werden alle Wetten auf dieses Duell abgesagt. 

(b) Erzielen beide Teilnehmer die gleiche Platzierung im offiziellen Ranking, so wird das Duell unentschieden gewertet. Gleiches gilt auch für einen vorzeitigen Ausfall beider Teilnehmer. Sollte kein Unentschieden angeboten sein, werden alle Wetten auf diese Duelle abgesagt. 

(c) Qualifiziert sich ein Teilnehmer im Verlauf eines Wettkampfes nicht für den nächsten Durchgang (z.B. Skispringen, Ski Alpin, etc.) oder tritt zum nächsten Durchgang nicht mehr an, gilt er als ausgefallen. 

(d) Sollte ein Teilnehmer ausfallen, aber im offiziellen Ranking als platziert geführt werden (z.B. Formel 1), gilt dieser Teilnehmer als nicht ausgefallen. 

(e) In Turnieren mit K.O.-System (Tennisturniere, etc.) gilt der Teilnehmer als Sieger, der im Wettbewerb weiterkommt (2. Runde vor 1. Runde, Viertelfinale vor Achtelfinale, etc.), bzw. im Endklassement den besseren Rang erreicht (Sieger Finale vor Verlierer Finale, etc.). Wenn ein qualifizierter Teilnehmer zur nächsten Runde nicht antritt, gilt diese trotzdem als erreicht. 


12.6. Besondere Regelungen für einzelne Sport- und Wettarten

(1) Fußball: Wird ein Spiel abgebrochen so gilt das Spiel als abgesagt. Wetten, deren Wettinhalt bereits vor dem Spielabbruch entschieden wurden (über/unter, 1. Halbzeit, erstes Tor, etc.) werden gewertet. Bei Wetten auf Torschützen muss der gewettete Spieler von Beginn an spielen, ansonsten ist die Wette ungültig und wird als abgesagt bewertet. Eigentore sind für spielerspezifische Ereigniswetten ausgeschlossen. 


(2) Konferenzwetten: Maßgebend für die Bewertung bei Konferenzwetten (z.B. Wo fällt das erste Tor in der TV-Konferenz, etc.) ist ausschließlich welches Ereignis (z.B. Tor) in einer TV-Konferenz als erstes im Bild gezeigt wird, egal welches Tor zeitlich eher gefallen ist. Sollte es keine TV-Konferenz geben, oder gewisse Spiele und Tore von der TV-Konferenz unvorhergesehen ausgeschlossen werden (z.B. letzte Spieltage Bundesliga, etc.) werden für die Bewertung der Wetten nicht das Livebild, sondern die genauen Uhrzeiten der Ereignisse (z.B. Tore) herangezogen. Dies erfolgt mit Hilfe eines Statistikanbieters nach Wahl des Wetthalters. 


(3) Tennis: Bei Aufgabe eines Spielers (egal zu welchem Zeitpunkt eines laufenden Spiels) oder Nichtantritts eines Spielers (Verletzung, etc.) werden alle auf dieses Spiel abgegebenen Wetten mit gewonnen 1,0 bewertet. Dabei ist es unerheblich, wer zur nächsten Runde antritt. Wetten, deren Wettinhalt bereits vor dem Spielabbruch entschieden wurden (über-unter oder Sieger 1. Satz, etc.) werden in jedem Falle gewertet. 


(4) Wintersport: Sollte ein Ereignis auf einen anderen Tag verlegt werden, so wird das Ereignis abgesagt, es sei denn, dass das Ereignis Teil von Olympischen Spielen oder Weltmeisterschaften ist und in dessen Rahmen nachgeholt wird. 


(5) Boxen: Der Kampf wird in der vorherigen Runde als beendet gewertet, wenn ein Boxer zur nächsten Runde nicht mehr antritt.


(6) Baseball: Wird ein Spiel auf einen anderen Tag verschoben, wird das Ereignis abgesagt und alle Wetten auf dieses Ereignis mit der Quote 1,00 als gewonnen bewertet. Dies gilt auch, wenn ein Spiel unterbrochen wird und erst am nächsten Tag fertig gespielt wird. Sollten mehrere Spiele zweier gleicher Mannschaften am selben Tag angesetzt sein, beziehen sich die Wetten jeweils auf das Spiel mit dem angegebenen Annahmeschluss im Wettprogramm. Sollte bei einem Ereignis die startenden Pitcher (Werfer) angegeben sein und diese nicht für das jeweilige Team beginnen, wird das Ereignis abgesagt und alle Wetten auf dieses Spiel als gewonnen mit der Quote 1,00 bewertet. Es gilt jeweils die Ortszeit des Austragungsortes. 


(7) Formel 1: Gewinner und Qualifying ist, falls nicht gesondert angeführt, der im Qualifying und nicht in der Startaufstellung am besten platzierte Teilnehmer. Gegen einen Fahrer verhängte Strafen werden nicht berücksichtigt. Teilnehmer müssen am Qualifying teilnehmen, damit die Wette gültig ist. Sollte ein Teilnehmer, aus welchen Gründen auch immer, das Qualifying nicht beginnen, so werden alle auf dieses Duell abgegebenen Wetten mit 1,0 gewertet. Gewinner eines Head-to-Head Duells ist, falls nicht gesondert angeführt, der im Endklassement besser platzierte Teilnehmer (laut FIA). Beide Teilnehmer müssen das Rennen beginnen (gilt ab der Aufwärmrunde), damit die Wette gültig ist. Scheiden beide Teilnehmer vorzeitig aus, und keiner der Teilnehmer wird im offiziellen Endklassement gewertet, wird die Wette mit 1,0 gewertet. 


(8) Minutenwetten: Bei Wetten auf bestimmte Spielabschnitte (z.B. erste 10 Minuten) oder Minuten (z.B. Tor in welcher Minute, etc.) sind für die Bewertung immer die Aufzeichnungen des Wetthalters entscheidend. Dieser wird bei knappen Entscheidungen entweder die Spielzeit auf dem TV- Bild oder ein Statistikunternehmen seiner Wahl zu Rate ziehen. Es gilt dabei folgende Regel: 00:00 bis 01:00 ist 1. Minute, 01:01 bis 02:00 ist 2. Minute, usw. Eine Wette auf die ersten 10 Minuten endet z.B. damit bei 10:00 Minuten. Ein Tor bei z.B. 34:52 Minuten ist in der 35. Minute gefallen. 


(9) Spezialwetten Spieltag/Wochentag: Bei Wetten auf ganze Spiel- oder Wochentage gilt die Regel, dass jedes abgesagte oder abgebrochene Spiel mit dem Ergebnis 1:1 gewertet wird. Werden 3 oder mehr Spiele abgesagt oder abgebrochen, werden alle Wetten als „abgesagt“ bewertet.


(10) Mannschaftssportarten: Treten Mannschaften zum offiziellen Spielbeginn nicht mit der standardmäßig vorgegeben Anzahl auf der Spielfläche, behält sich die IBC vor, dieses Event zu stornieren. 

 

13. Datenschutz

(1) IBC richtet sich im Umgang mit Informationen und Daten bezüglich der Kunden nach den entsprechenden aktuellen Rechtsvorschriften. 


(2) IBC hat das Recht, die Angaben des Kunden über Dritte wie zum Beispiel bei der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden und anderen die Identität zu prüfen und diese Prüfung jederzeit zu wiederholen. 


(3) Auf Basis der gesetzlichen Regelungen können weitere Prüfungen wie die Abfrage des PEP-Status („Politisch Exponierte Person“), die Abfrage gegen internationale Sanktionslisten zur Vermeidung von Terrorfinanzierung und von Spielerschutz-Sperrlisten wie dem OASIS Sperrsystem durchgeführt werden. Diese Aufzählung ist exemplarisch und nicht abschließend. Bei Listentreffern liegt es im Ermessen der IBC, Kundenkonten sofort oder später zu sperren und Transaktionen zu stornieren. 


(4) IBC ist befugt, die Nutzung ihres Dienstleistungsangebotes einzuschränken, bis die entsprechenden Überprüfungsmaßnahmen abgeschlossen sind. 


(5) Der Kunde wird darüber informiert, dass die im Rahmen der Wettabschlüsse der IBC zur Kenntnis gelangenden personenbezogenen Daten von IBC gespeichert und elektronisch verarbeitet werden. 


(6) Es werden zur Registrierung der Kundenkarte oder für das Online Angebot personenbezogene Daten erhoben und im System ISO zertifiziert gespeichert. Die Erhebung dieser Daten erfolgt durch das geschulte Kassenpersonal der Wettvermittlungsstelle oder durch Eingabe des Kunden innerhalb der Registrierung. 


(7) Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung Artikel 12 steht es jedem Nutzer frei, in halbjährlichen Abständen eine Bestandsanzeige seiner Daten bei IBC anzufordern. Diese werden dann entsprechend nach geltendem Recht in einem lesbaren Format dem Kunden zur Verfügung gestellt. 


(8) Kunden haben das Recht, ihre Daten auf dem aktuellen Stand zu halten. Hierfür können die Kunden auch eine Vervollständigung ihrer personenbezogenen Daten nach Artikel 16 Datenschutz-Grundverordnung verlangen. 


(9) Daten von Kunden werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gespeichert. Bei Verlangen auf Löschung dieser Daten setzt diese Frist ab dem Datum der beantragten Löschung ein und die Kunden werden entsprechend darüber informiert. 


(10) Personenbezogene Daten werden bei IBC auf speziell gesicherten Speichermedien oder Servern mit spezieller Sicherung zusätzlich kryptisch verändert abgespeichert. Auf Anfrage stellt IBC diese in einem lesbaren Format zur Verfügung. 


(11) Ein automatisiertes Einstufen, das sogenannte Profiling, also eine Einschätzung des Kundenverhaltens nur auf automatisierten Prozessen basierend, findet bei IBC nicht ausschließlich statt. Profilings werden zusätzlich auch durch manuelle Sichtungen und Einschätzungen vorgenommen und folgen keiner programmierten Logik. 


(12) Eine Unterteilung in rassische, ethnische, religiöse, politische oder weltanschauliche Daten oder die Verarbeitung von genetischen oder nach sexuellen Interessen orientierten Daten findet bei der personenbezogenen Datenverarbeitung durch die IBC nicht statt. 


(13) Alle Kunden haben das Recht, ihre Einwilligung für das Verarbeiten von ihren personenbezogenen Daten gemäß Artikel 7 Abs. 3 zu widerrufen oder nach Artikel 18 einzuschränken. Alle bis dahin verarbeiteten Daten bleiben von diesem Widerruf unberührt. Die IBC wird auf den Widerruf hin alle Auftragsverarbeiter der personenbezogenen Daten über den Widerruf informieren. 


(14) Eine Offenlegung von Daten kann aus rechtlichen oder regulatorischen Gründen zur Umsetzung von Ansprüchen, die erhoben werden, sowie zur Überprüfung und Aufdeckung von Umständen, die auf betrügerisches Verhalten oder Aktivitäten hinweisen, zwingend notwendig sein. 


(15) Die IBC hat einen Datenschutzbeauftragten für das Unternehmen bestimmt. Dieser ist per E-Mail unter [email protected] für Fragen zum Thema Datenschutz erreichbar. 


(16) Der Kunde ist dazu berechtigt eine Transaktionshistorie der letzten 12 Monate anzufordern.

 

14. Schadensersatz und Haftung

(1) Bei vom Kunden gegenüber IBC geltend gemachten Schadensersatzansprüchen haftet IBC bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet IBC nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und dabei nur für den typischen vorhersehbaren Schaden. Bei einfacher Fahrlässigkeit sind Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber IBC wegen Verzögerungen, Manipulationen oder Fehlern in Systemen und Datenübertragungen ausgeschlossen. 


(2) IBC übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität von Informationsdiensten. Insbesondere und nicht abschließend erfolgen alle Angaben wie Quoten, Statistiken, Ergebnisse innerhalb und nach Spielabschnitten sowie historische Daten ohne Gewähr. 


(3) IBC übernimmt für etwaige Nachteile, die dem Kunden durch die Missachtung von Verboten seines Heimatlandes entstehen, keine Haftung übernehmen. Es gelten die gesetzlichen, geldwäsche- und glücksspielrechtlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland. 

 

15. Abschlussbestimmungen

(1) Sollte eine der Regelungen dieser AGB unwirksam bzw. nicht durchzuführen sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. Die unwirksame bzw. undurchführbare Regelung wird durch diejenige rechtlich zulässige Regelung ersetzt, die dem mit den unwirksamen bzw. undurchführbaren Regelungen verfolgten Zweck am nächsten kommt. 


(2) Soweit einzelne Bestimmungen unwirksam sein sollten, richtet sich der Inhalt des Wettvertrages nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 306 I und II BGB). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen deutschem Recht und treten am 01. Juli 2025 um 0.00 Uhr in Kraft, wodurch alle bisherigen Fassungen ihre Gültigkeit verlieren.

 

 

Malta, 01. Juli 2025